Informationen zur neuen Grundsteuerreform

 In Grundsteuer

Im November 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen.
Dadurch wird die Grundsteuer nach einem neuen Verfahren berechnet, wodurch die daraus resultierenden Grundstückswerte bis spätestens zum 31.10.2022 mittels entsprechender Erklärung an das Finanzamt übermittelt werden müssen.
Die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde nun aber bis zum 31.01.2023 verlängert.
Für Unsere Bestandsmandate erstellen wir auf Wunsch (Mindestgebühr, ab 100,00 Euro netto pro Erklärung, bei Engang nach dem 10.01.2023 beläuft sich die Mindestgebühr ab 150,00 Euro netto) die Grundsteuererklärung, wobei anzumerken ist, dass in Baden-Württemberg das vereinfachte Verfahren gilt, was bedeutet, dass die Grundsteuererklärung für Nicht-Landwirte auch ohne große Probleme selbst erstellt werden kann. Hierfür dürfen Ihnen auch Angehörige im Sinne des §15 AO bei der Erstellung der Grundsteuererklärung Unterstützung leisten. Zur Übermittlung der Grundsteuererklärung ist dann aber ein kostenloser Elster-Zugang vonnöten.

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