Leismann – Ihr Steuerbüro auf der Südbaar

Regional verwurzelt, lokal engagiert und fachlich fundiert: Seit nunmehr 1962 besteht unsere Kanzlei, die nach wie vor ihren Fokus auf effizientes Steuermanagement legt. Unsere Mandanten sind aktive Geschäftsleute und Privatiers, die nichts zu verschenken haben. Unser Anspruch ist es, Ihre steuerlichen Gegebenheiten wohl zu ordnen. Wir planen voraus, haben die Entwicklungen in der Rechtsprechung im Blick und navigieren Sie so erfolgreich durch das deutsche Steuerrecht.

Beraterkanzlei seit 1962

20 Köpfe, eingespieltes Team

Erfolgsorientes Planen & Handeln

Standort Donaueschingen

Landwirtschaftliche Buchstelle

Leistungen der Steuerkanzlei Leismann

Besteuerungsverfahren

  • Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Bewertungsrecht
  • Abgabenordnung
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Internationales Steuerrecht

Gewinnermittlung

  • Jahresabschluss nach HGB und EStG
  • Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG
  • Gewinnermittlung der Land- und Forstwirte

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Unternehmensbewertung
  • Existenzgründung
  • Betriebswirtschaftliche Analyse
  • Finanzierungsberatung

Externes und internes Rechnungswesen

  • Finanzbuchhaltung
  • Führen steuerlicher Aufzeichnungen
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Kosten- und Leistungsrechnung

Erstgesprächs-Guide

Sie suchen einen Steuerberater? Gehen Sie gern mit uns unseren Erstgesprächs-Guide durch. Sie können hier – im datenschutzrechtlich geschützten Bereich – einige Eckdaten angeben und Terminvorschläge einstellen. Speichern müssen Sie dabei nichts – Sie erhalten eine automatisierte E-Mail mit allen Infos über die erforderlichen Unterlagen für die Mandatsannahme. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

KARRIERE BEI LEISMANN

Wir suchen motivierte Teamplayer

Du liebst Zahlen, Daten, Fakten? Bist motiviert, im Dschungel der Gesetze die für unsere Mandanten besten Lösungen zu finden? Wolltest schon immer in Steuern machen? Bist bereit für neue Herausforderungen? Arbeitest gerne mit Menschen? Du suchst einen krisensicheren Arbeitsplatz mit sehr guten Karrierechancen?

Melde dich gerne. Wir sind immer interessiert an motivierten und inspirierenden Mitarbeitern.

Unternehmen

Beraterkanzlei Leismann – Ihr verlässlicher Partner für Steuerangelegenheiten

Seit mehr als 60 Jahren ist unser Steuerbüro bekannt für die Sicherheit und Zuverlässigkeit, wenn es um die Finanzen unserer Mandanten geht. Mit unserem Expertenteam decken wir ein breites Spektrum von Dienstleistungen ab.

Wir sind Ihre Berater für die mittelständische Wirtschaft.

Wir sind Ihre Berater für die Land- und Forstwirtschaft.

Wir sind Ihre Berater für gemeinnützige Körperschaften.

Wir haben Ihre nachhaltige Steuerplanung im Blick.

Wir zeichnen uns verantwortlich für Ihr Fortkommen.

Wir schützen Sie vor unliebsamen Überraschungen.

Neues

Steuerlichen Updates, Optimierungsmöglichkeiten, Branchenanalysen, …   hier finden Sie alles Wissenswerte rund um Steuern.

Zahl der Woche: 3.300 €
Wer sich nebenberuflich als Übungsleiter, Trainer oder Ausbilder engagiert, kann von der Übungsleiterpauschale profitieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben dabei bis zu 3.300 € jährlich steuerfrei.
Welche Tätigkeiten begünstigt sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährst du in unserem Beitrag! #übungsleiter #übungsleiterpauschale #steuerberatung #ehrenamt #steuerbüro
Arbeitsmittel: Laptop, PC & Co. steuerlich absetzen.

Beruflich genutzte Arbeitsmittel können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Laptops, Computer, Monitore, Büromöbel oder spezielle Werkzeuge.
Ob die Anschaffungskosten sofort in voller Höhe abgesetzt werden können oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen, hängt von der Art und den Kosten des Arbeitsmittels ab.
Auch bei einer zusätzlichen privaten Nutzung kann der berufliche Kostenanteil steuerlich berücksichtigt werden.
Welche Regelungen dabei gelten und worauf zu achten ist, erklären wir in diesem Beitrag.#steuertipps #steuererklärung #steuerbüro #betriebsausgaben #arbeitsmittel
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € steuerlich
berücksichtigen
Für Arbeitnehmer gilt ein Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr für beruflich bedingte Ausgaben, sogenannte Werbungskosten. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen.
Der Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt. Liegen deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 €, können stattdessen die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.
Mehr dazu und welche Ausgaben als Werbungskosten zählen, zeigen wir in diesem Beitrag.#steuern #steuertipps #steuererklärung #arbeitnehmer #finanztipps

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Wir beraten Sie gerne.

+49 771 8509-0

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